Auszeit für pflegende Angehörige

Wer einen pflegebedürftigen oder dementen Angehörigen betreut, kann durch diese anspruchsvolle Aufgabe leicht an die Grenze seiner Belastbarkeit kommen, wie unter http://www.24-stunden-pflege.net/ ausführlich dargestellt wird. Um die eigene Gesundheit zu erhalten und auch psychisch stabil zu bleiben, sind regelmäßige kürzere oder längere Auszeiten unerlässlich. Um diese zu ermöglichen, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Vertretungspflege in Anspruch genommen werden.

Kostenübernahme für Verhinderungspflege

Auf einen entsprechenden Antrag hin übernehmen die Pflegekassen die Kosten, wenn eine andere Person oder ein Pflegedienst die Betreuung des Pflegebedürftigen übernimmt, während der pflegende Angehörige verhindert ist. Damit dies in Anspruch genommen werden kann, muss bei dem betreuten Senioren mindestens Pflegegrad 2 vorliegen. Außerdem muss die häusliche Betreuung durch diesen Angehörigen bereits seit mindestens einem halben Jahr bestehen. Die Gründe, warum eine Verhinderungspflege benötigt wird, sind aber völlig unerheblich und müssen der Pflegekasse gegenüber auch nicht angegeben werden.

Freie Gestaltung der Pflegepause

Grundsätzlich stehen pflegenden Angehörigen pro Jahr 42 Tage Verhinderungspflege zu. Diese müssen nicht an einem Stück genommen werden, sondern können auf einzelne Wochen, Tage und sogar Stunden verteilt werden. So kann eine kurzer Ausflug ebenso geplant werden wie ein längerer Urlaub. Außerdem können die Pflegebedürftigen selbst darüber entscheiden, wer während der Abwesenheit der regulären Betreuungsperson die Vertretungspflege übernimmt. Dabei muss allerdings beachtet werden, dass die Kostenübernahme sehr gering ausfällt, wenn es sich dabei um enge Verwandte oder Mitglieder des eigenen Haushalts handelt. Wird die Pflege dagegen von einer anderen Person oder einem Pflegedienst übernommen, beläuft sich der Betrag auf EUR 1.612. Falls sich im Bekanntenkreis niemand findet, der vertretungsweise die Pflege übernehme kann, besteht somit auch die Möglichkeit, auf die Dienste einer Agentur zurückzugreifen, die die Vermittlung für Pflegefachkräfte übernimmt.

Bildquelle: twinlili / pixelio.de

Verhinderungspflege: Auszeit für pflegende Angehörige
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