Bestattungsvorsorge

Noch immer zählen Sterben, Tod und Trauer zu Themen, über die in unserer Gesellschaft zu wenig gesprochen wird. Auch wenn diese Themen heutzutage nicht mehr so tabuisiert werden wie früher, kann in Deutschland nicht wirklich von einer Sterbekultur gesprochen werden. Dabei gehört der Tod nun mal zum Leben dazu und betrifft uns alle, weshalb es von großem Wert sein kann, sich bereits zu Lebzeiten mit einer Bestattungsvorsorge zu beschäftigen. Mithilfe einer Bestattungsvorsorge können Sie im Vorfeld für Ihren eigenen Tod vorsorgen. So können Sie sich nicht nur sicher sein, dass Ihre Bestattung nach Ihren individuellen Wünschen umgesetzt wird, sondern Sie entlasten zudem Ihre Familie im Todesfall. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, welche Aspekte im Rahmen einer Bestattungsvorsorge beachtet werden müssen.

Möglichkeiten für die Bestattungsvorsorge

Falls Sie bereits zu Lebzeiten für Ihren Tod vorsorgen möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten dies zu tun. Dabei können Sie zum Beispiel selbst eine Bestattungsverfügung schreiben. Ähnlich wie bei einem Testament werden in solch einer Verfügung die Wünsche für die eigene Bestattung niedergeschrieben. Alternativ kann man eine Bestattungsverfügung auch mit einem Bestattungsvorsorgevertrag kombinieren. Hierbei legen Sie dann gemeinsam mit einem Bestatter die Rahmenbedingungen für Ihre Bestattung fest und kümmern sich selbst um die Bezahlung.

Was die Finanzierung betrifft, gibt es unter anderem die Optionen, ein Treuhandkonto zu eröffnen oder eine Sterbegeldversicherung abzuschließen. Im Todesfall wird dann entweder das eingezahlte Geld auf dem Treuhandkonto oder die jeweilige Versicherungssumme an das jeweilige Bestattungsunternehmen ausgezahlt. Sollte das Unternehmen, für das Sie sich entschieden haben, insolvent gehen, dann geht das Geld nicht verloren, sondern wird an ein anderes Bestattungsinstitut überwiesen.

Formale Kriterien

Damit eine Bestattungsvorsorge rechtlich wirksam ist, sollten bestimmte formale Kriterien eingehalten werden. Doch Achtung: Sollte das Erbe für die Kosten der Bestattung nicht ausreichen, so sind die Angehörigen nicht dazu verpflichtet, sich an die Vorgaben, die in der Verfügung niedergeschrieben sind, zu halten. Zudem muss beachtet werden, dass die festgelegten Wünsche rechtmäßig sind. In Deutschland sind nämlich einige Bestattungsformen, wie zum Beispiel das Pressen der Asche zu einem Diamanten, verboten. Folgende Informationen sollte Ihr Schreiben in jedem Fall enthalten:

  • Die Überschrift „Bestattungsverfügung“
  • Ort und Datum
  • Persönliche Daten wie zum Beispiel Name, Anschrift sowie Geburtsdatum
  • Informationen zu den Wünschen für die Bestattung (Bestattungsform, Bestattungsort usw.).

Hierfür kann einleitend beispielsweise folgende Anfangsformulierung verwendet werden: „Ich, (Name), erkläre in dieser Verfügung meine Wünsche zu meiner Bestattung.“

  • Unterschrift

Bestattungsformen

Ein wesentlicher Aspekt, der im Rahmen einer Bestattungsvorsorge geregelt wird, ist die Festlegung der jeweiligen Bestattungsform. Grundsätzlich hat man in Deutschland die Möglichkeit, zwischen einer Erdbestattung und einer Verbrennung zu wählen. Was die verschiedenen Bestattungsformen angeht, gibt es einige Auswahloptionen für die letzte Ruhestätte. Diese reichen von traditionell bis modern und decken verschiedene Wünsche und Bedürfnisse ab. Zu diesen zählen unter anderem:

  • Erdbestattung auf dem Friedhof
  • Urnenbeisetzung auf dem Friedhof
  • Seebestattung
  • Waldbestattung
  • Baumbestattung

Neben der gewünschten Bestattungsform gibt es noch weitere Aspekte, die im Rahmen einer Bestattungsvorsorge festgelegt werden können. Dies umfasst beispielsweise die Sargauswahl, die Einkleidung, die Urnenwahl oder die Gestaltung der Traueranzeige. Hierfür muss ein professionelles Bestattungsunternehmen, wie zum Beispiel das Bestattungsunternehmen in Stuttgart (https://www.bestattungsunternehmen-stuttgart.de) beauftragt werden, welches von der Überführung bis zur Bestattung sämtliche Aufgaben übernimmt.

Fazit

Die Gedanken über den eigenen Tod lösen in einigen Menschen ein beklemmendes Gefühl aus, weshalb viele damit Probleme haben, über die eigenen Beerdigungswünsche zu sprechen. Nichtsdestotrotz ist es sinnvoll, sich im Rahmen einer Bestattungsvorsorge bereits zu Lebzeiten mit dem eigenen Tod zu beschäftigen. Nicht nur, um die eigenen Angehörigen zu entlasten, sondern auch um sicher zu gehen, dass die individuellen Wünsche für die eigene Bestattung berücksichtigt werden. Bei konkreten Fragen ist es sinnvoll, sich von einem Bestattungsunternehmen beraten zu lassen, um so Unsicherheiten abbauen zu können. Auf der Webseite des Bundesverbands Deutscher Bestatter sind außerdem zahlreiche Informationen zu dem Thema Bestattung zu finden. Zudem gibt es dort die Möglichkeit, nach einem passenden Bestatter in der Nähe zu suchen.

Bild von Manfred Antranias Zimmer auf Pixabay

Bestattungsvorsorge: Bereits zu Lebzeiten für den eigenen Tod vorsorgen
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