Pflegebedürftigkeit, Pflegestufe, Medizinischer Dienst - was man hierzu wissen sollte

Es ist nach wie vor ein leidiges und für Zündstoff sorgendes Thema: Pflegebedürftigkeit und die Einstufung in den jeweiligen Pflegegrad. Wie geht man vor, was muss man berücksichtigen? Welche Formulare und Atteste benötige ich von wem? Wie geht der Medizinische Dienst vor sich und was genau muss seitens der Krankenkassen beantragt werden und, und, und.

Für viele Betroffen tut sich in puncto Pflege ein ungeahnt großer Dschungel auf, der als Laie oder normaler Patient beispielsweise nur unter erschwerten Bedingungen durchforstet werden kann. Hier sind Sachverstand und Know-how wichtig, damit die Vorgehensweise auch zum gewünschten Erfolg führen kann.

Die Pflegegrade

Alle Pflegekassen sind nach wie vor angehalten, Anträge zügiger zu bearbeiten. Dies ist sogar dann notwendig, wenn es sich um die Einstufung des Pflegegrad Null handelt. So können Patienten grundlegend immer auf Unterstützung hoffen. Und besonders für diese Betroffenen spielt der Hausarzt eine mit sehr wesentliche und wichtige Rolle. Patienten, die Pflegeleistungen benötigen müssen ziemlich schnell und zeitnah den Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Das kann unter anderen ganz formlos per Anruf geschehen. Hier sollte allerdings der Antragsteller auf jeden Fall das Datum des Anrufs als Antragsdatum festhalten lassen und dann den schriftlichen Antrag nachreichen. Für die Pflegekasse beginnt die Frist in der sie anhand von Daten und auch Begutachtungen letztlich über die Pflegebedürftigkeit entscheiden müssen. Dieser Zeitraum besteht derzeit innerhalb von fünf Wochen nach Antragstellung.

Diese Vorgehensweise trifft aber nur zu, wenn der Betroffen sich noch zuhause in den eigenen vier Wänden aufhält. Allgemeinmediziner oder auch Hausärzte sind hier gefragt und davon gibt es mittlerweile immer weniger. Das Gros der Mediziner hierzulande stellt sich oftmals aus Fachärzten aller Sparten zusammen und weniger aus Hausärzten. Folglich sind es aber sie, die besonders für diese Patienten äußerst wichtig sein können. Dabei gibt es unzählige Hausarzt Stellenangebote in ganz Deutschland und darüber hinaus.

Beantragung von Pflegezeit beschleunigt das Verfahren

Wenn ein Angehöriger zusätzlich noch Pflegezeit beantragt, muss nämlich der Bescheid laut Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, der so genannten Pflegereform, sogar schon nach zwei Wochen beim Patienten eingehen. Noch kürzer ist der Zeitraum für die Pflegekasse, wenn der Patient oder Antragsteller im Krankenhaus befindet: Exakt nur eine Woche. Die Vorgehensweise: Die Pflegekasse schickt in der Regel einen Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, kurz MDK genannt, zum Antragsteller. Und genau hier kommt der Hausarzt ins Spiel, da nur er den Patienten kennt und in der Vergangenheit behandelt hat und er steht für die Begutachtung und alle notwendigen Unterlagen für die Pflegeeinstufung. Vor dem Besuch des MDK sollte ein Pflegetagebuch geführt werden, wo der Zeitbedarf der Hilfe für die Körperpflege beispielsweise oder für die Ernährung dokumentiert wird. Das Kochen für einen Pflegebedürftigen allerdings, wird nicht als Hilfe im Sinne der Pflegebedürftigkeit gezählt. Das mundgerechte Zerkleinern der Mahlzeit schon. Die Vordrucke fürs Pflegetagebuch gibt es bei den Kassen selbst.

Befunde und Unterlagen sind wichtig

Entlassungsberichte aus Kliniken oder Befunde von Ärzten sollten auf jeden Fall gesammelt und bereit liegen. Das ist besonders dann wichtig, wenn es sich um Patienten handelt, die an Demenz leiden. Bei der Einstufung des Pflegegrads durch den MDK sollte auf jeden Fall ein Angehöriger anwesend sein, der auf die tatsächliche Situation des Betroffenen hinweisen kann. Aber auch zusätzliche Erkrankungen, die nicht auf den erster Blick erkennbar sind und dann Beeinträchtigungen mit sich ziehen können, wie etwa ein Sehfehler, sollten auf jeden Fall erwähnt werden.

Foto: pixabay.com

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