Jeder versucht so lange wie möglich, in seiner gewohnten Umgebung der vertrauten Wohnung oder des eigenen Hauses zu bleiben. Doch das fortschreitende Alter schafft seine eigenen Gesetze. Früher selbstverständlich nutzbare Dinge wie eine normale Badewanne oder die Treppe werden zu unüberwindbaren Hindernisse oder sogar Gefahrenquellen. Es wird zu schwierig, sie zu nutzen oder beim Versuch der Handhabung kommen Sie zu Schaden, etwa, indem Sie zu Fall kommen. Da wird es entweder nötig, die Wohnung barrierefrei und altersgerecht umbauen zu lassen, was manchmal aufgrund der Architektur überhaupt nicht möglich ist, oder umzuziehen.
Sie benötigen dann eine neue Wohnung, die Ihren Gesundheitszustand, auf das hohe Alter und seine Gebrechen eingerichtet ist. Aber wenn schon die Umrüstung der alten Wohnung ein unüberwindliches Problem war, ist nicht auch schon der Umzug ein Kostenproblem, das nicht gestemmt werden könnte? Wer ist überhaupt in der Pflicht, das zu bezahlen? Vielleicht müssen Sie nicht mal den Umzug selbst finanzieren, sondern Ihre Pflegekasse übernimmt das, wenigstens anteilig? Diese Frage soll hier beantwortet werden. Sie sollten die Bedingungen kennen, unter denen die Kosten von der Kasse übernommen werden können – denn diese Möglichkeit einer Umzugshilfe bei Pflegegrad gibt es.
Voraussetzungen für einen Zuschuss
Das Ziel eines solchen Umzugs ist, die Lebensqualität wieder zu verbessern. Eine barrieregerechte Wohnung, die noch selbst genutzt werden kann, ist immer noch tausendmal besser als ein Leben auf der Pflegestation eines Altenheimes. Außerdem können Sie sich in einer solchen Wohnung effektiver von einer Pflegekraft helfen lassen als in der alten, nicht barrierefreien Wohnung. Die Verbesserung ist für die Pflegekasse ein wichtiger Aspekt, von dem abhängen wird, ob sie überhaupt bezuschussen wird oder nicht. Können Sie nicht nachweisen, dass der Umzug Ihrer Lebensverbesserung dient, könnte die Finanzierungshilfe verweigert werden. Die Begründung und die Nachweise dazu sollten also stichhaltig sein.
Wieviel zahlt die Pflegekasse beim Umzug?
Die gesetzliche Grundlage für die Bezuschussung ist §40 Absatz 4 des Sozialgesetzbuches XI. Darin steht, dass die Pflegekasse einen finanziellen Zuschuss für einen Umzug gewähren kann. Der Umzug kann mit bis zu 4000 Euro gefördert werden, wenn der Umzug als Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen nachgewiesen werden kann. Die häusliche Pflege wird entweder dadurch erst ermöglicht, oder wenigstens erheblich erleichtert – wie es dort heißt. Noch aussichtsreicher ist es, wenn eine „möglichst selbstständige Lebensführung“ des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Das ist der Kasse willkommen, weil sich dadurch kostenintensivere Leistungen, etwa für die Einstellung einer Pflegekraft, die auf Dauer viel mehr kostet als die Förderung des Umzugs, vermeiden lassen. Geht es um Maßnahmen zur Verbesserung eines gemeinsamen Wohnumfeldes von mehreren Pflegebedürftigen, dann betragen die maximalen Zuschüsse bis zu 4000 Euro pro Person – summieren sich also. Es spielt keine Rolle, ob der Umzug in eine andere Stadt oder sogar innerhalb desselben Hauses stattfinden soll.
Aber wie weist man eine Pflegebedürftigkeit nach? Sie wurde bis 2016 nach drei Pflegestufen beurteilt. Ab dem Folgejahr sind fünf Pflegegrade an deren Stelle getreten. Sie beurteilen nicht mehr den zeitlichen Aufwand für die Pflege, sondern den Grad der noch erhaltenen Selbstständigkeit des zu Pflegenden. Für die gesetzliche Krankenkasse übernimmt deren Medizinischer Dienst (MDK) die Begutachtung, für privat Versicherte ist das MEDIPROOF, ein Gutachter-Unternehmen. Sie alle besuchen den Antragssteller in seinem Wohnbereich und stellen anhand gesetzlich vorgebener Kriterien fest, ob und wie weit eine Pflegebedürftigkeit vorliegt.
In diesem Zusammenhang ist es von Interesse, dass diese Gutachten auch hinsichtlich der künftigen Entwicklung der Pflegebedürftigkeit und hinsichtlich möglicher Verbesserungen der Situation, wozu Anpassungen des individuellen Wohnumfelds gehören, gefertigt werden. Die Pflegekasse lässt also auch die Wohnung auf ihre Eignung für den Pflegegrad überprüfen. Wir sehen also einen Zusammenhang: Umzugshilfe bei Pflegegrad – ja oder nein. Wenn diese Begutachtung zum Schluss kommt, dass die neue Wohnung oder die veränderte Wohnung keine Lebenserleichterung im Sinne der Pflegebedürftigkeit darstellt, sieht es schlecht aus mit einer Bezuschussung ihrer (Umzugs)Kosten.
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Examinierter Altenpfleger und Blogger aus Leidenschaft. Betreiber von Altenpflege.team und weiteren Blogs für Verbraucher und zum Thema Nachhaltigkeit.
Danke f+r die Tipps!
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Als meine Großmutter älter wurde und ihre Mobilität nachließ, mussten wir sie in eine barrierefreie Wohnung umziehen lassen. Wir haben uns für eine professionelle Umzugsfirma entschieden, die den gesamten Prozess reibungslos und stressfrei gestaltet hat. Dieser Umzug hat die Lebensqualität meiner Großmutter erheblich verbessert und ihr ermöglicht, trotz ihres hohen Alters und ihrer Gebrechen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
Eine nicht-barrierefreie Wohnung ist wohl einer häufigsten Gründe für einen Umzug im Alter. Immerhin gibt es für die Kosten einen Zuschuss. Für ältere Menschen ist es häufig nicht leicht, die vertrauten vier Wände zu verlassen. Wer hier schon früh vorsorgen möchte, für den lohnt sich der Kauf einer Pflegeimmobilie. Je nach Konzept ist eine Pflegeimmobilie nicht nur eine gute Kapitalanlage, sondern kann im Alter auch selbst genutzt werden.
Herzlichen Dank für den wertvollen Beitrag. Ich denke, man sollte auch in jüngeren Jahren nicht vergessen, dass man selbst mal in seine Situation kommen kann, wo man handlungseingeschränkt ist. Vorsorge zu treffen, ist wichtig!